Privates Feuerwerk in Einhaus
Bekanntmachung zum Schutz von Gebäuden mit Weichdach an Silvester und Neujahr Im Umkreis von 200 m der Gebäude mit Weichdach (Reetdach) dürfen auch am 31. Dezember und am 1. Januar keine Raketen der Klasse II abgefeuert oder abgebrannt und im Umkreis von 30 m keine weiteren pyrotechnischen Gegenstände der Klasse II abgebrannt werden, da diese […]
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