
Bebauungsplan Nr. 7
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 möchte die Gemeinde Einhaus der anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnbauland in der Gemeinde aktiv begegnen und in westlicher Ortslage südlich der Hauptstraße die planungsrechtlichen Grundlagen zur Entwicklung eines attraktiven Wohngebietes schaffen.
Hierzu hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung vom 12.09.2022 die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 7 für das Gebiet südlich der Bebauung Hauptstraße Hausnummer 19-29 (ungerade) sowie der Bebauung an der Straße „Am Bringenbusch“ und nordwestlich der Bebauung Hauptstraße Hausnummer 13 und 13a in westlicher Ortsrandlage beschlossen.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes mit einer Größe von ca. 1,7 ha befindet sich in westlicher Ortslage der Gemeinde Einhaus. Der Plangeltungsbereich umfasst das Flur- stück Nr. 282 sowie Teile des Flurstücks Nr. 100/29 auf der Flur 1 der Gemarkung Einhaus.
Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein
Gemäß Landesentwicklungsplan aus dem Jahr 2021 befindet sich die Gemeinde Ein- haus innerhalb des „Ländlichen Raumes“ und im Stadt- und Umlandbereich im ländlichen Raum (hier: Unterzentrum Ratzeburg). Darüber hinaus befindet sich die Gemeinde innerhalb des 10 km Radius um das Mittelzentrum Mölln und liegt innerhalb eines Entwicklungsraumes für Tourismus und Erholung.
Gemäß Punkt 2.4 des Landesentwicklungsplanes sollen die Stadt- und Umlandbereich im ländlichen Raum als regionale Wirtschafts-, Versorgungs- und Siedlungsschwerpunkte gestärkt werden und dadurch Entwicklungsimpulse für den gesamten ländlichen Raum geben.
Die ländlichen Räume sollen als eigenständige, gleichwertige und zukunftsfähige Lebensräume gestärkt werden. Gemeinden oder Gemeindeteile, die keine Schwerpunkte für den Wohnungsbau sind, sollen den örtlichen Bedarf decken. In solchen Gemeinden können im Zeitraum von 2022 bis 2036, bezogen auf ihren Wohnungsbestand am 31. Dezember 2020, neue Wohnungen im Umfang von bis zu 10 Prozent gebaut werden (wohnbaulicher Entwicklungsrahmen). Es ist der Bestand an Dauerwohnungen zugrunde zu legen.
Die Gemeinde Einhaus wies zum Stichtag des 31. Dezember 2020 einen Wohnungsbestand von 186 Wohneinheiten auf. Demnach beläuft sich der wohnbauliche Entwicklungsrahmen der Gemeinde bis zum Jahr 2036 auf bis zu 19 Wohneinheiten. Im Ergebnis der Baulückenkartierung stehen in der Gemeinde Einhaus derzeit keine realistisch bebaubaren Baulücken zur Verfügung, welche dem wohnbaulichen Entwicklungsrahmen gemäß Landesentwicklungsplan gegenzurechnen wären.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 sollen 17 Wohneinheiten in Einzelhausbebauung entwickelt werden.
Landschaftsrahmenplan
Das Plangebiet liegt in einem Naturpark und einem Gebiet, das die Voraussetzung für eine Unterschutzstellung nach § 26 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. § 15 LNatSchG als Landschaftsschutzgebiet erfüllt. Weiterhin liegt der Plangeltungsbereich in einem Gebiet mit besonderer Erholungseignung. Zudem ist die Gemeindefläche als Trinkwassergewinnungsgebiet definiert. Darüber hinaus liegt das Plangebiet außerhalb, aber in der Nähe eines, als Wald ge- kennzeichneten Fläche sowie einer Verbundsachse mit besonderer Eignung zum Aufbau des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems.
Der Plangeltungsbereich liegt in keinem und grenzt an kein NATURA 2000-Gebiet. Denkbare Fernwirkungen durch den Bau von Wohngebäuden und dem Verkehr treten auf die Distanz von mindestens 2.000 m nicht in Erscheinung.