Der Gemeinderat besteht aus neun Mitgliedern und stellt die Vertretung der Gemeindebürger dar. Er wird auf fünf Jahre gewählt. Die letzte Wahl fand am 14. Mai 2023 statt.
Julia Stricker, Bürgermeisterin
Benjamin Möller, 1. stellv. Bürgermeister
Hartmut Weddig, 2. stellv. Bürgermeister
Christoph Bandholz
Torsten Behle
Richard Betzinger
Robert Betzinger
Daniel Hack
Heino Johns
Ständige Ausschüsse der Gemeinde
Bau- und Wegeausschuss | Heino Johns (Vors.), Christoph Bandholz, Benjamin Möller |
Finanzausschuss | Hartmut Weddig (Vors.), Robert Betzinger, Torsten Behle |
Kulturausschuss | Richard Betzinger (Vors.), Daniel Hack, Benjamin Möller |
Amtsausschüsse des Kreises Ratzeburg
Kindergartenausschuss | Robert Betzinger |
Wasserausschuss Ratzeburger See | Benjamin Möller |
Klima und Daseinsvorsorge | Torsten Behle |
Demokratie auf kommunaler Ebene
Am 14. Mai 2023 waren im Rahmen der Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein 160.000 Lauenburger aufgerufen, Ihre Stimme einer Partei oder einer Wählergemeinschaft zu geben. Traditionell stellt sich in Einhaus keine der etablierten politischen Parteien zur Wahl. Stattdessen werden von den Bürgerinnen und Bürgern Wählergemeinschaften gewählt, deren Kandidaten dann je nach Listenplatz und Stimmenerhalt der Wählergemeinschaft den Gemeinderat bilden. Dies, d.h. die Abwesenheit der auf Landes- und Bundesebene wählbaren Parteien, ist in fast allen Gemeinden der Fall, wie aus den Wahlergebnissen des Herzogtums erkennbar ist.
Viele Jahre lang gab es in Einhaus drei Wählergemeinschaften:
- AAEW – Aktive Allgemeine Einhäuser Wählergemeinschaft
- AFWE – Allgemeine Freie Wählergruppe Einhaus
- ÜBW – Überparteiliche bürgernahe Wählergemeinschaft
Im Vorlauf zur Kommunalwahl am 14. Mai 2023 hatten sich leider nicht genügen Interessierte gefunden, die sich aktiv an der Gemeindearbeit beteiligen möchten. Es war daher nicht möglich, drei Vorschlagslisten mit je fünf Kandidaten aufzustellen. Aus diesem Grund haben die drei Wählervereinigungen gemeinsam entschieden, die AAEW und die AFWE aufzulösen und der ÜBW beizutreten. So konnte der bürokratische Aufwand der Gründung einer neuen Wählervereinigung vermieden werden.
Diese Entwicklung ist leider auch in zahlreichen anderen Gemeinden zu beobachten: Es verbleibt eine einzige Wählergemeinschaft, und für die Bürgerinnen und Bürger ist es nun keine „Wahl“ mehr, denn weitere Organisationsformen (Parteien oder Wählergruppen) stehen nicht als Alternativen zur Verfügung. Auch in Einhaus gab es daher zur Kommunalwahl nur eine Wahlliste mit fünf unmittelbaren Wahlvorschlägen.
Da dies abzusehen war, wurden am 12. März 2023 im Rahmen einer Versammlung der ÜBW die Mitglieder der zwei anderen Listen sowie zahlreiche weitere Einhäuser Bürger in die ÜBW als ordentliche Mitglieder aufgenommen. Zu dieser Versammlung wurden alle Einhäuser Bürger durch eine Postwurfsendung und Anschläge in den Infokästen eingeladen, und die Versammlung war gut besucht. Jedes (alte oder neue) Mitglied der ÜBW hatte an diesem Abend die Möglichkeit, sich als Kandidatin oder Kandidat für die Wahlliste vorzustellen. Im Anschluss wählten die Mitglieder die Platzierungen der Kandidaten. Außerdem wurde die ÜBW umbenannt zu
WGE – Wählergemeinschaft Einhaus
Da der Einhäuser Gemeinderat aus neun Mitgliedern besteht, aber nur fünf Kandidatinnen im Rahmen der Kommunalwahl direkt gewählt werden konnten, rückten vier weitere Mitglieder der WGE gemäß Ihrer Platzierung nach der Wahl in den Gemeinderat nach.